Örtliche Gefahrenabwehr (ÖGA)

Die Fahrzeuge und Ausstattung des Technischen Zuges sowie der Fachgruppe wird den Ortsverbänden durch die Bundesanstalt zur Verfügung gestellt.

Da es jedoch aufgrund der jeweiligen Einsatzanforderungen der einzelnen Ortsverbände immer wieder notwendig ist, die Ausstattung oder sogar den Fuhrpark zu ergänzen, gibt es die sogenannte örtliche Gerahrenabwehr, kurz ÖGA.

Hier wird jedem Ortsverband die Möglichkeit gegeben, bis zu einer gewissen Grenze selbst Fahrzeuge oder Ausstattung zu beschaffen.

Finanziert muss die ÖGA jedoch vom Ortsverband selbst werden. Hierfür gibt es in den meisten Ortsverbänden Förder- bzw. Helfervereine.